Kostenlose Luftreiniger – 100% staatliche Förderung bis Ende August 2021

Luftreiniger mit Überbrückungshilfe finanzieren

Nutzen auch Sie die Überbrückungshilfe III für Ihr Hygienekonzept!

Wenn auch Sie für eine virenfreie Raumluft sorgen möchten, um Ihre Mitarbeiter und Kunden zu schützen, dann lassen Sie sich bei diesem Vorhaben jetzt von der Bundesregierung unterstützen.

Diese hat die Fördersummen aufgestockt und die Überbrückungshilfe 3 bis zum 31.08.2021 verlängert um Corona-geschädigten Unternehmen weiter unter die Arme zu greifen.

Das bedeutet, Sie können sich jetzt Ihren Luftreiniger bis zu 100% finanziell fördern lassen wenn sie im Förderzeitraum 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt Umsatzrückgänge hatten.

Welche Voraussetzungen muss ich für einen geförderten Luftreiniger erfüllen?

  • Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019
  • Wenn man bereits November-Hilfe und Dezember-Hilfe bekommen hat, kann man für November und Dezember zwar keine bekommen aber ab Januar wieder Überbrückungs-Hilfe III erhalten.

Wie hoch ist die Förderung für den Luftreiniger?

  • Bei 70% Umsatzeinbruch werden bis zu 100% Fix-Kosten gefördert
  • Bei 50-70% Umsatzeinbruch werden bis zu 60% Fix-Kosten gefördert
  • Bei 30-50% Umsatzeinbruch werden bis zu 40% Fix-Kosten gefördert

Neben den Fixkosten sind weiterhin auch Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen förderfähig, wie im FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“ beschrieben. Damit können Sie sich Ihre Luftreiniger für ein schlüssiges Hygienekonzept fördern lassen:

  • Anschaffung mobiler Luftreiniger bspw. durch Hepafilter oder UVC-Licht
  • Nachrüstung bereits bestehender stationärer Luftreiniger bspw. durch Hepafilter oder UVC-Licht

Gesamtüberblick der Förderfähigen Kosten gibt’s hier

So können Sie den Antrag stellen

Da die Fördergelder begrenzt sind, ist schnelles Handeln angesagt. So können Sie sich nun Ihren Luftreiniger fördern lassen:

  1. Sie müssen sich durch Ihren Steuerberater Ihre Förderfähigkeit zuerst bestätigen lassen.
  2. Kontaktieren Sie uns und bestellen Sie Ihren Luftreiniger (unter Vorbehalt bewilligter Förderung).
  3. Geben Sie die Rechnung an Ihren Steuerberater weiter, welcher für Sie die Förderung beantragt.
  4. Und nur wenn Ihre Förderung bewilligt wird, ist der Kaufvertrag für Sie bindend Sie tätigen die Zahlung mit der staatlichen Förderung und erhalten Ihren Luftreiniger.

Der Antrag auf Überbrückungshilfe muss bis spätesten 31. August 2021 auf der Antragsplattform gestellt sein.