E-Auto Förderung für Ladestationen

E-Auto Förderung Ladestation

Die Förderbank KFW bietet Ihnen aktuell einen Zuschuss von 900 € beim Kauf und Anschluss von Ladestationen zur E-Auto Förderung an.

Sie erhalten die E-Auto Förderung von 900 € dabei pro Ladepunkt. Als Ladepunkt gilt der Definition nach „ein Gerät, mit dem Sie ein Elektro­auto auf­laden können – aber nicht mehrere gleich­zeitig.“ Sollten Sie also mehrere Ladepunkte besitzen, erhalten Sie 900 € pro Ladepunkt.

Der Zuschuss für wird finanziert aus Mitteln des Bundes­minis­teriums für Verkehr und digitale Infra­struktur. Der Antrag zur E-Auto Förderung kann gestellt werden solange die Mittel zur Verfügung stehen.

Was wird beim Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ alles gefördert?

  • Der Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stell­plätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden  gehören und nur privat zu­gänglich sind.
  • Zu den geförderten Kosten gehören:
    • Der Kaufpreis einer neuen Lade­station mit 11 kW Ladeleistung  und intelligenter Steuerung 
    • Die Kosten für den Einbau und den An­schluss der Lade­station, inklusive aller Installations­arbeiten
    • Die Kosten eines Energie­management-Systems zur Steuerung der Lade­station
  • Wichtige Vorraussetzung für die E-Auto Förderung für Ladestationen ist, dass für die Lade­station ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.
  • Nicht gefördert werden Öffentlich zugängliche Lade­stationen, zum Beispiel am Rathaus-Parkplatz oder in der Tief­garage eines Büro­gebäudes

Sie können parallel auch eine Förderung für Ihre Photovoltaikanlage beantragen.

Eine ständig aktualisierte Liste der geförderten Ladestationen für Elektroautos finden Sie auf der offiziellen KFW Seite

Wer darf die E-Auto Förderung für Ladestationen beantragen?

  • Private Eigentümer
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
  • Mieter  (mit Zustimmung des Vermieters und auf eigene Kosten)
  • Vermieter von Wohneigentum (Privat­personen, Unter­nehmen, Wohnungs­genossen­schaften)
  • Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges).

Zuschusshöhe der E-Auto Förderung für Ladestationen

  • Wie bereits erwähnt erhalten Sie 900 € mal der Anzahl der Ladepunkte die Sie im Antrag angeben
  • Dabei müssen die Gesamtkosten aber mindestens 900 € überschreiten – der Zuschuss kann also nicht höher sein als Ihre Gesamtkosten
    • Der Zuschuss erfolgt immer in 900 € Schritten
    • 0-899 € Gesamtkosten -> kein Zuschuss
    • ab 900 € Gesamtkosten -> 900 € Zuschuss
    • 901-1799 € Gesamtosten -> 900 € Zuschuss
    • Ab 1800 € Gesamtkosten -> 1800 € Zuschuss
  • Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto ausgezahlt

Wo kann ich die E-Auto Förderung für Ladestationen beantragen?

Alle notwendigen Dokumente zur Antragsstellung und weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite der KFW unter diesem Link.

Wenn auch Sie sich für den Zuschuss zur E-Auto Förderung für Ladestationen interessieren, dann kontaktieren Sie uns jetzt.

Weiterhin ist dieser Zuschuss mit der Förderung für Photovoltaikanlagen kombinierbar, was wir Ihnen gerne aus einer Hand anbieten.