Bundesförderung für effiziente Gebäude 2021

Bundesförderung für effiziente Gebäude ( kurz BEG) tritt ansteller der bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Sie besteht aus 3 Teilprogrammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Wir gehen kurz auf die wichtigsten Fragen ein und dann erklären wir Ihnen wie Sie schnell und einfach herausfinden können, welches Programm zu Ihren Bedürfnissen passt.

Wenn Sie möchten, können Sie sich vorab auch das offizielle Video des BMWi zum Thema Bundesförderung für effiziente Gebäude ansehen.

Wer kann die Förderung nutzen?

Von den Fördergeldern können Privatpersonen, Unternehmen inklusive kommunaler Unternehmen, Kommunen aber auch gemeinnützige Organisationen profitieren

Was wird alles gefördert und wie hoch ist die Förderung?

Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG)FördersatzFördersatz mit Austausch ÖlheizungFachplanung und Baubegleitung
Gebäudehülle1) – Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz20%50%
Anlagentechnik1) Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen;WG: Einbau „Efficiency Smart Home“;NWG: Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,Raumkühlung und Beleuchtungssysteme20%50%
Heizungsanlagen1) Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“20%20%50%
Gas-Hybridanlagen
Solarthermieanlagen
30%
30%
40%
30%
50%
Wärmepumpen
Biomasseanlagen2)
Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
EE-Hybridheizungen2)
35%
35%
35%
35%
45%
45%
45%
45%
50%
Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz
mind. 25 % EE
mind. 55 % EE
30%
35%
40%
45%
50%
Heizungsoptimierung1)20%50%

1) iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
2) Innovationsbonus: Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m3 ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich

  • energetische Einzelmaßnahmen: 20% der förderfähigen Kosten
  • Gas-Brennwertkessel „Renewable Ready“: 20% der förderfähigen Kosten
  • Gas-Hybridheizungen: 30% der förderfähigen Kosten
  • Solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung: 30% der förderfähigen Kosten
  • Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Kombinationen aus Anlagen, die ausschließlich auf erneuerbaren Energien basieren: 35% der förderfähigen Kosten
  • Wird eine Heizungsanlage, die mit dem Brennstoff Öl betrieben wird, außer Betrieb genommen und ersetzt durch eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe, eine andere ausschließlich auf erneuerbaren Energien basierende Anlage oder eine Gas-Hybridanlage, so erhöht sich der Förderbetrag um 10 Prozentpunkte („Austauschprämie Öl“)

Welche Beispiele kann ich mir darunter vorstellen?

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachfläche und, Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster sowie Außentüren und Toren – Sommerlicher Wärmeschutz
  • bei Wohngebäuden: Digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik; Kältetechnik zur Raumkühlung; Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen
  • Einbau einer Heizungsanlage auf Grundlage erneuerbarer Energien
  • Fachplanung und Baubegleitung

Was für Voraussetzungen gibt es?

Allgemein sind alle Investitionen förderfähig, die zur Erhöhung der Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden beitragen. Dabei gilt es aber die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Eine professionelle Fachplanung und Baubegleitung sind dabei mit 50% ebenfalls förderfähig.

Wie kann ich herausfinden ob mein Vorhaben förderfähig ist?

Unter diesem Link können Sie auf der Website vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in wenigen Klicks Ihre geltenden Angaben auswählen und erfahren dann ob und wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Sie in Frage kommt.

Screenshot von der Website des BMWi

Wie kann ich den Antrag stellen?

Wenn Sie sich für einen Zuschuss interessieren: Sie erreichen das Infocenter des BAFA unter folgender Nummer 06196 908 1625

1) Hinzuziehen des Energieeffizienz-Experten
Bei allen Maßnahmen (außer beim Einbau einer Heizungsanlage) sind, wie bereits weiter oben erwähnt, die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die Einsparungen von Energie und Kohlendioxid bei Antragstellung von einem Energieeffizienz-Experten www.energie-effizienz-experten.de zu quantifizieren und zu bestätigen.

Danach können Sie den tatsächlichen Antrag stellen
Wenn Sie sich für den direkten Investitionszuschuss entschieden haben, füllen Sie Ihren Antrag direkt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus. Hier geht es zur Antragsstellung.

2) Sobald Sie eine Zusage über die Förderung erhalten, können Sie mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen beginnen.
Wenn alle Unterlagen vorhanden sind und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die Zusage durch das BAFA innerhalb von maximal 4 Wochen.


3) Verwendungsnachweise einreichen und Zuschuss erhalten
Ist die bewilligte Maßnahme abgeschlossen, reichen Sie beim BAFA die entsprechenden Belege ein. Nach Prüfung der Verwendungsnachweise durch das BAFA wird der Zuschuss ausgezahlt.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Projekt!

Wenn Sie möchten, dass wir auch Sie bei Ihrem Bauvorhaben unterstützen, dann kontaktieren Sie uns doch einfach.