AKTUALISIERUNG: Die Förderung ist in der hier beschriebenen Förderung nicht mehr vorhanden
Das Land Thüringen möchte die Strom- und Wärmeerzeugung aus Solarenergie vorantreiben indem die Sie die Investitionen in Photovoltaikanlagen, Beratung und die Entwicklung von Konzepten für die Investitionen selbst fördert.
Dabei kann die Förderung der Thüringer Aufbaubank für Ihr Projekt bis zu 100.000 € betragen. Was genau in welchem Rahmen gefördert wird, können Sie unten in unserer Übersichtstabelle nachlesen.
Solar Invest Beratung Südthüringen
Ihren zuständigen Beratungspartner für Sonneberg und ganz Südthüringen finden Sie hier.
Wenn Sie wissen möchten wie Sie das Antragsformular ausfüllen sollen, dann können Sie sich dieses Video ansehen.
Für weitere allgemeine Fragen zum Thema können Sie auch die offizielle Webseite der Thüringer Aufbaubank besuchen.
Solar Invest Thüringen Förderung
Tz. | Fördergegenstand | Zuwendungsempfänger*innen | Fördersatz |
---|---|---|---|
2.1 | Förderung von Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien | ||
2.1.1 | Beratungsleistungen zu „Mieterstrom und Mieterwärme“ |
| bis zu 80 % maximal 10.000 EUR Zuschuss |
2.1.2 | Beratungsleistungen zu Ausschreibung nach EEG | „Bürgerenergiegesellschaften“ | bis zu 80 % maximal 10.000 EUR Zuschuss |
2.1.3 | Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zur Erstellung und Umsetzung eines Wärmenetzprojektes | Kommunen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen „Bürgerenergiegesellschaften“ | für Beratungsleistungen nach Ziffer 2.1.3 der Richtlinie maximal 30.000 EUR Zuschuss |
2.1.4 | Beratungsleistung und Machbarkeitsstudien zur zukunftsfähigen Ausrichtung von Bioenergieanlagen | landwirtschaftliche Unternehmen | bis zu 80 % maximal 10.000 EUR Zuschuss |
2.2 | Förderung von Investitionen | ||
2.2.1 | Investition in Photovoltaikanlage zusammen mit Batteriespeicher |
| Anlagen bis 10 kWp 900 EUR pro kWp Anlagen größer 10 kWp bis zu 25 % für Bürgerenergiegenossenschaften bis zu 40 % |
2.2.2 | Investition in Batteriespeicher |
| Anlagen bis 10 kWh 300 EUR pro kWh Speicherkapazität (Nennkapazität) Anlagen größer 10 kWh bis zu 25 % |
2.2.3 | Investition in sonstige Speicher |
| 250 EUR pro m3 Wasseräquivalent |
2.2.4 | Investition in „Mieterstrom- und Mieterwärmemodell“ |
| bis zu 80 % |
2.2.5 | Investition in Hausanschlussstationen |
| bis zu 40 % bei neu zu errichtendem Netz bis zu 25 % bei bestehendem Netz |
2.3 | Förderung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit | ||
2.3.1 | Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit | Kommunen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen „Bürgerenergiegesellschaften“ (wenn sie Vorhabensträgerinnen sind) | bis zu 80 %, maximal 3.000 EUR je Förderantrag |
Soweit nicht gesondert geregelt, beträgt der maximal mögliche Zuschuss je Vorhaben 100.000 EUR. |
Solar Invest Antrag
In dem nachfolgenden Video erhalten Sie eine direkte Anleitung wie Sie den Solar Invest Antrag ausfüllen und auf was Sie dabei achten müssen.